Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Ausbildung!
Freier Zugang zu den Hochschulen: Keine Studiengebühren!
Ökologische Energiewende - JETZT!
Ausstieg aus der Atomkraft - keine Verlängerung der Restlaufzeiten!
Vorrang für erneuerbare Energie - kein neuen Kapazitäten bei den Großkraftwerken!
Dezentrale Energieversorgung statt Monopolisten am Strommarkt!
Neustart der sozialen Marktwirtschaft!
Neuordnung der Finanzmärkte - damit nicht wieder einige wenige unsere Zukunft verzocken!
Ethik in der Wirtschaft - Verantwortung ist wichtiger als Egoismus!
Arbeit und Ausbildung sichern und nicht nur Banken retten!
Frage 1 - Ausstieg aus der ATOMENERGIE. Antwort: JA Atomenergie verhindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Nutzung der Kernkraft ist auch kein Beitrag zur bezahlbaren Energieversorgung. Andernfalls müss¬ten die Strompreise derzeit sinken, denn die Atomkraftwerke laufen ja. Die SPD wird diese verantwortungslose Energiepolitik keinesfalls mittragen, mit der wir unseren Kindern und allen nachkommenden Generationen weiter wachsende radioaktive Müllberge vor die Tür stellen.
Betreff: Unterstützung der Kampagne „ATOMKRAFT abwählen“ Guten Tag Frau Jäger, in obiger Angelegenheit beziehe ich mich auf Ihr Schreiben vom 31. Juli 2009 und spreche mich gegen die Verlängerung der Laufzeiten von AKW aus. Gerne können Sie meine Unterzeichnung (Partei, Name, Foto) in Ihr kurzes Manifest „Atomkraft abwählen“ auf Ihrer Homepage sowie als Anzeige in überregionalen Zeitungen für eine sichere und klimafreundliche Energieversorgung veröffentlichen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Martin Rabanus
Frage 2 - Neubau von KOHLEGROSSKRAFTWERKEN. Antwort: Nein Die Erneuerbaren Energien gewährleisten noch keine vollumfängliche Energieversor¬gung, darum entscheiden wir uns mittelfristig für den Betrieb von bestehenden Kohlekraftwerken und gegen Atomstrom. Wir setzen auf die Modernisierung des Kraftwerkssektors, alte Kraftwerke sollen durch neue hocheffiziente ersetzt werden - allerdings ohne Ausweitung der Kapazität. Der CO-2-Ausstoß wird ja durch das CAP begrenzt. Die Emissionszertifikate, befristete Betriebsgenehmigungen und der verbindliche Einsatz der Wärmeauskopplung (KWK) setzen die richtigen Anreize.
Frage 3 - GENTECHNIKFREIE LANDWIRTSCHAFT. Antwort: JA Ich bin für eine gentechnikfreie Landwirtschaft, weil 80 % der Bürgerinnen und Bürger den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und den Einsatz der Grünen Gen¬technik in der Lebensmittelproduktion ablehnen. Grüne Gentechnik bietet bisher keine überzeugenden Lösungen sondern stellt eine erhebliche Belastung für die gentechnik¬freie Lebensmittelproduktion dar. Wir müssen in Europa eine Rechtslage schaffen, die gentechnikfreie Regionen ermöglicht.
Wie stehen Sie zur Einführung einer BUNDESWEITEN VOLKSABSTIMMUNG? Die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung ist sinnvoll, denn so kommt der Wille des einzelnen Bürgers zum Vorschein. Direkte Demokratie kann bei übersichtlichen Sachverhalten gut funktionieren, aber fraglich ist, ob komplexe Sachverhalte, die nicht mit einem „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sind, mit einem Volksentscheid sinnvoll beantwortet werden. 2002 gab es im Bundestag eine Mehrheit für die Volksentscheide. Die ⅔- Mehrheit wurde jedoch knapp verfehlt, weil die CDU den Vorschlag abgelehnt hatte.
Antworten der SPD zum Fragenkatalog der SONTHOFER KULTUR-WERKSTATT GmbH
Sind Sie der Meinung, dass zur allgemeinen Erhaltung der Kultur in Deutschland die GEMA reformiert werden muss? Die GEMA ist eine von mehreren Verwertungsgesellschaften in Deutschland, die sicherstellen, dass einerseits Urheberinnen und Urheber für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Leistungen eine Vergütung erhalten und andererseits Nutzer auf Verlangen Nutzungsrechte an den von den Verwertungsgesellschaften vertretenen urheberrechtlich geschützen Werken zu angemessenen Bedingungen erhalten. Verwertungsgesellschaften wie die GEMA erfüllen eine wichtige Funktion für die Urheber gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Rechteverwertern und kontrollieren die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Darüber hinaus ist nicht allein die GEMA für die von Ihnen beschriebenen „allgemeinen Erhaltung der Kultur in Deutschland“ notwendig. Dazu tragen viele andere Einrichtungen und Förderstrukturen bei. Um diese wichtige Funktion als Verwertungsgesellschaft auch weiterhin wahrnehmen zu können, bedarf es auch aus Sicht der SPD Verbesserungen innerhalb der Strukturen der GEMA. Im Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ wurden bereits zahlreiche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften wie die GEMA erarbeitet. Als SPD setzen wir uns insbesondere für die folgenden Punkte ein:
mehr Transparenz im Hinblick auf Tarife und Tarifaufstellung sowie hinsichtlich der Verteilungsmechanismen und dabei insbesondere die Berücksichtigung religiöser, kultureller und sozialer Belange der zur Zahlung der Vergütung Verpflichteten wie zum Beispiel Kultur- und Sportvereine;
regelmäßige Prüfung der Verwaltungskosten durch die Aufsichtsbehörde, dem Deutschen Patent- und Markenamt;
demokratische Teilhabestrukturen;
Berücksichtigung gemeinnütziger Ziele bei der Abrechnung.
Darüber setzen wir uns als SPD für einen Kulturtarif für Kleinveranstalter ein, weil wir davon überzeugt sind, dass dies einen Anreiz für mehr Veranstaltungen geben kann und damit auch den Urhebern wieder zugute kommt.
Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass...
1) …die BIOKRAFTSTOFFPRODUKTION basieren auf Importen aus Entwicklungsländern ausgesetzt und überdacht wird? Vorrang vor dem Export von biokraftstoffgeeigneten Produkten aus Entwicklungsländern muss die Sicherstellung der eigenen Lebensmittelversorgung im Land sein. Insoweit muss die Praxis überprüft werden.
2) …GENTECHNIKin der Landwirtschaft gesetzlich verboten wird? Dieser „Zug“ ist abgefahren, denn Gentechnik hat in die Landwirtschaft Einzug erhalten – ob uns das gefällt oder nicht. Ich werde mich für schärfste Regelungen zur Vermeidung in einer weiteren Ausweitung in derLandwirtschaft einsetzen.
4) …AGRARSUBVENTIONEN an sozial und ökologische Kriterien gekoppelt werden? Ja.
5) …die Förderung ländlicher Entwicklung und kleinbäuerlicher Landwirtschaft im Zentrum der deutschen ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT stehen muss? Nein. Im Hinblick auf die landwirtschaftorientierte Entwicklungshilfe ist die oben skizzierte Ausführung zutreffend.
6) …Entwicklungsländer die Möglichkeit erhalten, ihre heimische Grundnahrungsmittelproduktion vor BILLIGIMPORTEN zu schützen? Ja.
7) …Unternehmen der Lebensmittelbranche gesetzliche zur Einhaltung SOZIALER UND ÖKOLOGISCHER STANDARDS in der gesamten Lieferkette verpflichtet werden. Ja.
Antworten der SPD zum Fragenkatalog von FORUM FAIRER HANDEL e.V.
I. Unterstützung des Konsums fair gehandelter Produkte
1.1. Wie kann der Staat fairen Konsum in Deutschland unterstützen? Der Staat muss zuvorderst auf der Ebene der Gesetze und Regelwerke dafür sorgen, dass Nachhaltigkeitsaspekte im Wirtschaften und Konsum verankert werden. Auf globaler Ebene setzen wir uns dafür ein, das Thema Sozialstandards im internationalen Regelwerk stärker zu verankern. Die Entwicklung einer globalen Charta ist ein Schritt in diese Richtung. Die Internationale Arbeitsorganisation muss in ihrer Zusammenarbeit mit anderen Institutionen gestärkt werden. Das Thema Sozialstandards muss in Freihandelsabkommen der EU und mittelfristig auch in der Welthandelsorganisation WTO verankert werden, damit soziale Aspekte im Welthandel stärker verankert werden können. Dabei können wir nur Fortschritte machen, wenn unsere Partner in der Entwicklungspolitik und der Welthandelsorganisation ebenfalls an einer Stärkung dieser Themen interessiert sind. Vor allem geht es deshalb auch darum, unsere Partnerländer bei der Umsetzung von Standards zu unterstützen und dort das Interesse an diesen Themen zu stärken. Die Stärkung des Fairen Handels ist ein Bereich, in dem der Staat ganz direkt den fairen Konsum stärken kann. Die Information der Konsumentinnen und Konsumenten sowie Transparenz des Marktes sind wichtige Bereiche, in denen sich der Staat engagieren muss. Im Rahmen der Entwicklungspolitik haben wir deshalb den Fairen Handel mit knapp 8,7 Mio. € (2003-2008) unterstützt: Wir haben beispielsweise die gemeinsame Informationskampagne fair-feels-good finanziert, die mit geholfen hat, die Ideen des Fairen Handels noch breiter bekannt zu machen, und unterstützen die Faire Woche. Der Staat sollte aber auch die Ansätze privater Unternehmen zu verantwortlichem Handeln stärken. Unternehmen reagieren zunehmend darauf, dass Konsumentinnen und Konsumenten ein steigendes Bewusstsein dafür entwickeln, unter welchen Bedingungen die Produkte entstehen, die sie hier in Deutschland verbrauchen. Wir unterstützen daher die Entwicklung und Umsetzung freiwilliger Umwelt- und Sozialstandards auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft. So haben wir im Rahmen der Entwicklungspolitik z. B. einen Runden Tisch innerhalb Deutschlands zum Thema Sozialstandards einberufen oder wir unterstützen das Sekretariat des Global Compact. Nicht zuletzt hat der Staat eine wichtige Gesetzgebungs- und Vorbildfunktion im Bereich der öffentlichen Beschaffung (s. Frage II).
1.2. Welche konkreten Maßnahmen halten Sie für erforderlich, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine nachhaltige Konsumentscheidung zu erleichtern? In einer Marktwirtschaft entscheiden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher über Erfolg oder Misserfolg von Unter¬nehmen und somit über die Zukunftsfähigkeit einer Volkswirtschaft und die soziale und ökologische Qualität einer Gesellschaft. Konsumentinnen und Konsumen-ten haben Einflussmöglichkeiten, die es zu nutzen gilt. Verbraucher¬politik ermöglicht ein Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft und Zivilgesell¬schaft. Ziele unserer Verbraucherpolitik sind Information, Transparenz und Sicherheit. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sich informieren. Sie sollen dazu mehr Rechte be-kommen und schnell und unkompliziert Produkte vergleichen und eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. Deshalb wollen wir die Ampelkennzeichnung für Nährwerte bei Lebensmitteln und klare Aussagen über Inhalte, Eigenschaften und Herkunft von Produkten. Wir wollen Verbraucher stärken und sie unterstützen, damit sie ihr Recht auch bekommen. Dazu brauchen wir starke Verbraucherorganisationen. Wir wollen die Verbraucherorganisationen – zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben – als „Marktwächter“ beauftragen, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren, zu warnen und bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Im Bereich des Fairen Handels ist es den Fair-Handels-Akteuren gelungen, den Namen zum Programm zu machen. Weil hinter dem Fairen Handel aber viele sehr engagierte Menschen stecken und eher nicht finanzkräftige Unternehmen, ist es sehr wichtig, dass wir mit staatlichen Mitteln dazu beitragen, die Information von Konsumentinnen und Konsumenten zu verbessern (s. auch Antwort auf Frage I.1) Im Bereich der Entwicklungspolitik arbeitet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung (BMZ) derzeit an einer internet-basierten Informationsplattform, die eine Übersicht über bestehende Standard-Initiativen schaffen soll. Auf diese Weise soll mehr Transparenz in diesem zunehmend unübersichtlichen Bereich hergestellt werden (s. auch Frage I.2.1)
2.1. Welchen Stellenwert sollten Ihrer Meinung nach soziale und ökologische Kriterien in der öffentlichen Beschaffung in Deutschland haben? 2.2. Wie kann und soll eine nachhaltige Beschaffungspolitik der Öffentlichen Hand gefördert werden? Unterstützen Sie die Forderung nach einem Aktionsplan für soziale und ökologische Beschaffung? Wir wollen, dass Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu einem zentralen Kriterium wird. Und wir unterstützen Initiativen gegen Sozialdum¬ping im europäischen und internationalen Raum. Gute Arbeit darf nicht durch einen sich globalisierenden Arbeitsmarkt gefährdet werden. Außerdem sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur Betriebe zum Zuge kommen, die Frauen und Männer in der Entlohnung gleich behandeln. Im EU-Vergaberecht muss die Zulässigkeit ökologi¬scher und sozialer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge konkretisiert und erweitert werden. Wir wollen die öffentliche Hand zu einem Motor der Veränderung machen. Wenn Bund, Länder und Kommunen sich auf neue, abgestimmte Beschaffungsstandards einigen, bilden sie mit fast 60 Milliarden Euro jährlich (bei einem Gesamtbeschaffungsvolumen von rund 260 Milliarden Euro jährlich) eine massive Einkaufsmacht für umweltfreundliche Produktinnovationen.
II. Unterstützung für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Entwicklungsländern
1.1. Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern zu erhöhen und den Hunger in der Welt zu bekämpfen? Den Gefahren einer Verknappung von Nahrungsmitteln und steigenden Preisen wollen wir mit einem umfassenden politischen Ansatz begegnen und so verhindern, dass bereits erreichte Erfolge bei der Armutsbekämpfung wieder zunichte gemacht werden. Dabei setzen wir auf Marktöffnung und den weiteren Abbau von Subventionen, die Förderung nachhaltiger naturverträglicher Landwirtschaft gerade auch in den Entwicklungsländern, einen konsequenten Klimaschutz sowie Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Auch müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, die verantwortungslose Spekulation mit Nahrungsmitteln unterbinden. Die Ernährung und das Überleben von Menschen darf nicht von kurzfristigen Profitstrategien abhängen. In Reaktion auf die Nahrungsmittelkrise hat das SPD-Präsidium im Mai 2008 umfassende Vorschläge vorgelegt, um die Krise zu überwinden und Ernährungssicherheit langfristig zu erreichen. Hieran anknüpfend und auf maßgebliches Betreiben unserer SPD-Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul hat sich das Bundeskabinett im Juni 2008 auf einen breiten Ansatz zur Verbesserung der Ernährungssicherheit geeinigt. Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Ernährung müssen demnach neben notwendigen Nothilfemaßnahmen auf einer Vielzahl unterschiedlicher Ebenen ansetzen (z. B. Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung, Bildung, Governance, Soziale Sicherung). Multilateral haben wir uns unter anderem auf EU- und G8-Ebene sowie im Rahmen der Ernährungsgipfel in Rom 2008 und Madrid 2009 auf Schwerpunktmaßnahmen verständigt. Zuletzt Anfang Juli 2009 haben in L’Aquila die G8 mit ihren Partnern gemeinsame Maßnahmen formuliert. Richtschnur ist dabei das Comprehensive Framework for Action der UN High Level Task Force on the Global Food Crisis.
1.2. Welche Rolle spielen Kleinbäuerinnen und -bauern Ihrer Meinung nach für die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern? Der Weltentwicklungsbericht 2008 hat eindrücklich die besondere Bedeutung der kleinbäuerli-chen Landwirtschaft für die Erreichung des MDG 1 dargestellt. Der Stellenwert der kleinbäuerli-chen Landwirtschaft für die Ernährungssicherung ergibt sich u. a. aus der Tatsache, dass rund 80 Prozent der weltweit Hungernden im ländlichen Raum leben, wovon wiederum zwei Drittel Kleinbäuerinnen und -bauern sind. Erfolge für die Ernährungssicherung hängen daher ent-scheidend davon ab, inwiefern es gelingt, Kleinbäuerinnen und -bauern erfolgreich in der Erhö-hung ihrer landwirtschaftlichen Produktion und ihrer Einkommen zu unterstützen. Kleinbäuerinnen und -bauern leisten bereits jetzt einen bedeutenden Beitrag zur Ernährungssicherung. Im Gegensatz zur industriellen Landwirtschaft ist die kleinbäuerliche Produktion meist nicht exportorientiert sondern für lokale Märkte bestimmt. Hinzu kommt, dass Kleinbauern häufig nachhaltige Produktionstechniken anwenden und zur Erhaltung der (Agro-) Biodiversität beitragen. Ihre traditionellen Anbautechniken sind in vielen Fällen sowohl an die Klima- und Bodenbedingungen als auch an die traditionellen Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung gut angepasst. Ein bedeutender Beitrag der kleinbäuerlichen Landwirtschaft zur Ernährungssicherung besteht darin, dass sie eine wichtige Einkommensquelle für große Teile der armen, von Ernährungsun-sicherheit bedrohten, ländlichen Bevölkerung darstellt. Kleinbäuerliche Landwirtschaft bietet in der Regel mehr Beschäftigungspotenzial als andere Formen. Zudem verfügt die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Entwicklungsländern noch über bedeutende, bisher wenig genutzte Produktionssteigerungspotentiale.
2.1. Was kann bzw. soll die staatliche Entwicklungszusammenarbeit leisten, um die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Entwicklungsländern zu fördern? Um kleinbäuerliche Landwirtschaft in Entwicklungsländern zu fördern, ist es wichtig die Wettbe-werbsfähigkeit und Selbsthilfefähigkeit ländlicher Produzenten durch Kapazitätsaufbau zu stär-ken und durch Organisationsentwicklung die Position am Markt zu optimieren. Hierzu gehört die Stärkung der Konkurrenzposition durch die Steigerung der Produktivität im Rahmen nachhalti-ger Produktionssysteme wie auch ein verbesserter Marktzugang. Entsprechend konzentriert sich die staatliche Entwicklungszusammenarbeit in Kooperation mit den wichtigen Akteuren vor Ort darauf, die Förderung von Qualität, Quantität sowie soziale und ökologische Faktoren in ausgewogenem Maße zu betreiben. Hierzu zählen die Zugänge zu Information und Wissen ebenso wie jener zu leistungsfähigem Pflanzenmaterial und andern Produktionsmitteln. Wichtige Elemente sind auch die Sicherung des Landzugangs und der langfristigen Landnutzung, besonders auch für Frauen. Die Unterstützung von Diversifizierungsmaßnahmen um die Abhängigkeit von Kleinbauern zu vermindern sind ebenso wichtig wie Maßnahmen zur Optimierung des Wertetransfers entlang der Wertschöpfungskette. Dies breitenwirksam für die Millionen von Kleinbauern umzusetzen, kann nur in Kooperation mit den unterschiedlichen Akteuren entlang der Kette funktionieren. Neben der Förderung von landwirtschaftlichen Beratungsdiensten und privaten Dienstleistern für kleinbäuerliche Systeme sind freiwillige Standards ein wichtiges Instrument, um diese Bedingungen ländlicher Entwick-lung zu optimieren.
2.2. Sehen Sie Synergieeffekte in einer stärkern Kooperation von staatlicher Entwicklungszusammenarbeit und dem Fairen Handel? Wenn ja, wie könnte diese Kooperation konkret aussehen? Synergieeffekte entstehen immer dann, wenn komplementäre Zielsetzungen verfolgt werden können. Sowohl die deutsche Entwicklungspolitik als auch der Faire Handel verfolgt das Ziel einer Verbesserung der Lebenssituation von landwirtschaftlichen Produzentinnen und Produzenten. Die Faire Woche als Multiplikator für nachhaltigen Konsum ist ein gelungenes Beispiel für wirk-same Kooperation. Des Weiteren ist es wichtig, die Kooperation und Koordination unterschiedlicher Standardisierungssysteme voran zu bringen. Eine Zusammenarbeit mit dem Fairen Handel im Rahmen von Plattformen wie z. B. der International Social and Environmental Accreditation and Labelling Alliance (ISEAL Alliance) bietet hierfür einen geeigneten Rahmen, um gemeinsam die Komplementarität unterschiedlicher Standards mit mehr positiven Wirkungen für kleinbäuerliche Systeme zu erhöhen.
3.1. Welche handelspolitischen Maßnahmen (z. B. Importzölle, -quoten, Exportstopps oder Möglichkeiten der Investitionssteuerung für ausländische Konzerne) halten Sie für geeignet, um die Ernährungssicherheit zu erhöhen? Was werden Sie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene unternehmen, um diese Maßnahmen umzusetzen? Um die Ernährung ihrer Bevölkerung zu sichern brauchen Länder Politikspielraum, der es ihnen erlaubt, die Instrumente zu nutzen, die ihrer jeweiligen spezifischen Situation angemessen sind. Dies können ganz unterschiedlichen Instrumente sein: Importzölle, die bestimmte wichtige Be-reiche dauerhaft schützen oder Zölle, die die Entwicklung bestimmter Branchen vorübergehen schützen (so genannte Erziehungszölle). Exportsteuern können in bestimmten Situationen an-gemessen sein, z. B. auch, um die Weiterverarbeitung von Rohstoffen im eigenen Land zu stär-ken. Länder müssen daher eine bewusste Außenhandelspolitik, aber auch Investitionspolitik betreiben. Für Länder, die liberalisieren, ist es wichtig, dass sie für den Fall schnell ansteigender Importe, die die eigene Wirtschaft bedrohen, Zölle wieder einführen können (die so genannte Schutzklausel). Für ärmste Länder empfiehlt sich auch eine Beobachtung des Liberalisierungsprozesses (Monitoring), um festzustellen, mit welchen Wirkungen die Liberalisierung verbunden ist und die Prozesse ggf. entsprechend (um-) zusteuern. Ganz zentral für einen fairen Welthandel ist aber, dass die Industrieländer endlich Ernst machen mit der Ankündigung, die Verzerrungen des Welthandels abzubauen, die sie selbst durch Sub-ventionen und Exportsubventionen verursachen. Die Entwicklungsmöglichkeiten Westafrikas z. B. werden durch Subventionen auf Baumwolle in Industrieländern nachhaltig geschädigt. Seit Jahren setzen wir uns für eine Abschaffung dieser Verzerrungen ein. Auf der WTO-MinisterInnen-Konferenz in Hongkong ist es endlich gelungen, einen Beschluss über Abschaf-fung der Agrarexportsubventionen zu erreichen (allerdings nur bis 2013) – die Umsetzung dieses Beschlusses hängt nun aber von dem Abschluss der WTO-Doha-Runde ab, der sich weiter verzögert hat. Im Rahmen der Verhandlungen der WTO und von Freihandelsabkommen der EU setzen wir uns auch weiterhin für eine gerechte Ausgestaltung des Handels ein, die den Entwicklungsländern die Möglichkeit gibt, einen fairen Anteil am Welthandel zu erhalten. Diese Länder müssen auf den notwendigen Politikspielraum zurückgreifen können, um Ziele der nachhaltigen Entwicklung und Ernährungssicherung zu verfolgen. Die Entwicklungspolitik muss durch handelsbezogene Hilfe (Aid for Trade) die Partnerländer in den Verhandlungen und bei der Umsetzung von Abkommen stärken, damit diese ihre eigenen Interessen verfolgen können. Aid for Trade muss die Partnerländer auch dabei unterstützen, ihre Wirtschaft wettbewerbsfähi-ger zu machen, damit Chancen, die sich aus der Liberalisierung des Welthandels und insbesondere in den Wachstumsregionen der Schwellenländer bieten, tatsächlich auch genutzt werden können. Auf unser Betreiben in der Bundesregierung ist beschlossen worden, dass Deutschland zur Umsetzung der Aid for Trade – Strategie der EU ab 2010 jährlich mindestens 220 Mio. € für handelsbezogene Hilfe zur Verfügung stellt. Im internationalen Rahmen, zuletzt auf dem G8-Gipfel von L’Aquila, haben wir uns für die Erar-beitung von Grundsätzen für verantwortliche internationale Investitionen in die Landwirtschaft eingesetzt. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang ausländische Investitionen in den Zugriff auf Land in den Entwicklungsländern. Als besonders relevant kann sich deshalb der Vorschlag der FAO zur Erarbeitung von „Voluntary Guidelines for Responsible Governance of Tenure of Land and other Natural Resources“ entwickeln. Diese freiwilligen Leitlinien sollen Staaten darin unterstützen, Zugangs- und Nutzungsrechte zu Land und anderen natürlichen Ressourcen nachhaltig zu gestalten, entsprechende institutionelle Strukturen aufzubauen und damit auch die Korruption im Landsektor einzudämmen.
3.2. Wo sehen Sie Möglichkeiten durch eine Veränderung der EU-Agrarpolitik die Rahmenbedingungen für Kleinbäuerinnen und -bauern in Entwicklungsländern zu verbessern? Inwiefern werden Sie sich für eine entsprechende Gestaltung der europäischen Agrarpolitik einsetzen? Agrarpolitik ist ein zentrales Thema der Kohärenz zwischen Entwicklungspolitik und sonstigen Politikbereichen, bei dem es zu Verbesserungen kommen muss. Die Entwicklung des Agrarse-tors in den Entwicklungsländern kann nur gelingen, wenn Investitionen in diesen Bereich nicht durch handelsverzerrende Subventionen in die heimische Agrarwirtschaft in den wettbewerbs-starken Industrieländern konterkariert werden. Wir setzen uns aktiv für den Abbau von Subventionen und Agrarprotektionismus ein, unterstüt-zen die Öffnung der Märkte der Industrieländer für die Waren aus Entwicklungsländern und wollen durch gezielte Maßnahmen in den Entwicklungsländern die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Landwirtschaft steigern. Die G20 haben sich im November 2008 zu ’standstill’ bei Handelshemmnissen und Zöllen verpflichtet und dies in der Londoner-Erklärung mit der Zusage bekräftigt, neue protektionistische Maßnahmen abzubauen. Im Rahmen der angelaufenen Debatte um die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU ab 2013 werden wir auf eine Ausrichtung der Politik an den globalen Entwicklungszielen drängen. Zudem formulieren wir in unserem Regierungsprogramm für die Bundestagswahl das klare Ziel: „Im Rahmen der WTO-Entwicklungsrunde muss den armen Ländern eine bessere Teilhabe am Welthandel ermöglicht und die Agrarexportsubventionen müssen beendet wer-den.“
4.1. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um Menschen in Entwicklungsländern ausreichend Mittel für die Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung zu stel-len? Wir setzen uns dafür ein, dass die Anpassung an den Klimawandel innerhalb der derzeitigen Verhandlungen zu einem post-2012 Klimaabkommen politisch gleichwertig behandelt wird und die durch den Klimawandel besonders verwundbaren Länder und Bevölkerungsgruppen in den Entwicklungsländern prioritär unterstützt werden. Das bedeutet, dass in einem post 2012-Klimaabkommen auch substantiellen Finanzierungszusagen für Entwicklungsländer im Bereich Anpassung verabredet werden sollten. Im Rahmen unserer Regierungsarbeit haben wir dafür gesorgt, dass die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung für Anpassung in Entwicklungsländern bereits erheblich aufgestockt worden ist, bilateral v. a. in den Bereichen Wasser und Landwirtschaft und multilateral durch die Globale Umweltfazilität und die Weltbank.
4.2. Was ist Ihr finanzielles Ziel für diese Mittel (in % des BIP der Bundesrepublik Deutschland bis wann)? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Mittel zusätzlich zu den bereits zugesagten 0,7 % (ab 2015) für die öffentliche Entwick-lungsfinanzierung bereitgestellt werden? Wenn ja, was tun Sie, um dies sicherzustellen? Es gibt mehrere Studien, die Schätzungen zu den Kosten der Anpassung in Entwicklungslän-dern vorgenommen haben. Da die Studien u. a. auf Projektionen der künftigen Klimaveränderungen basieren, sind die Schätzungen sowohl mit großer Unsicherheit als auch mit hohen Bandbreiten verbunden. Es kristallisiert sich aber heraus, dass die Anpassungskosten im zweistelligen Mrd. €-Bereich pro Jahr nach 2020 liegen könnten. Die EU hat sich bereit erklären, einen fairen Anteil dieser Kosten zu übernehmen. Das deutsche finanzielle Ziel wird sich hieraus ableiten. Wir setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass Deutschland den ODA-Stufenplan umsetzt und damit bis 2015 das Ziel der 0,7 % des BIP für Entwicklungsfinanzierung erreicht. Die nachhaltige Entwicklung der am meisten vom Klimawandel betroffenen Länder ist der beste Weg, ihre Kapazitäten für die Anpassung an den Klimawandel zu erhöhen. Wir denken deshalb, dass die Unterstützung der Anpassung in Entwicklungsländern nicht von der Entwicklungszusammenarbeit getrennt werden kann und als ODA anerkannt werden muss. Beiträge in diesem Sinne sind daher auch zur Erreichung des ODA-Ziels zu berücksichtigen.
5. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um sicherzustellen, dass benachteiligte Menschen und zivilgesellschaftliche Organisationen an der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel beteiligt werden? Die Folgen des Klimawandels sind lokalspezifisch. Es ist deshalb wichtig, Anpas-sungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen, die auf den lokalen Kontext maßgeschneidert sind – hierzu ist die Beteiligung der betroffenen Bevölkerungsgruppen und zivilgesellschaftlicher Organisationen unabdingbar. Wir setzen uns dafür ein, dass die Priorisierung der am meisten betroffenen Länder sowie der am meisten betroffenen Bevölkerungsgruppen innerhalb dieser Länder in einem post-2012 Klimaabkommen als Grundprinzip verankert ist. In der deutschen bilateralen Zusammenarbeit ist die Beteiligung von Zielgruppen und zivilge-sellschaftlichen Organisationen an der Planung und Umsetzung von Maßnahmen standardisiert. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass multilaterale Mechanismen, die deutsche Unterstützung erhalten, derlei Beteiligungsmechanismen einsetzen.
III. Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement und Lebenslangem Lernen
1.1. Welche Bedeutung messen Sie dem Dritten Sektor bzw. den gemeinnützigen Or-ganisationen in Deutschland zu? Der Dritte Sektor hat im Laufe der vergangenen Jahre immer weiter an Bedeutung gewonnen. Das gilt besonders auch auf internationaler Ebene. Der enge Dialog mit der Zivilgesellschaft spiegelt sich zum Beispiel in den regelmäßig stattfindenden Treffen und dem regen Austausch mit Akteuren der Zivilgesellschaft wieder. Auch belegt der stetige Mittelaufwuchs aus dem BMZ-Haushalt, den engagierte NROen – von Kirchen bis hin zu Vereinen und Initiativgruppen – in den letzten Jahren erfahren haben, dass die Bedeutung des Dritten Sektors weiter wächst. Jährlich werden Organisationen des Dritten Sektors in der Entwicklungszusammenarbeit mit rund 10 % des BMZ-Gesamthaushaltes gefördert. Bürgerschaftliches Engagement ist für uns unverzichtbar, wenn es darum geht, Werte für Frei-heit, Gerechtigkeit, Solidarität, Eigenverantwortung und Teilhabe in unserer Gesellschaft zu aktivieren und zu pflegen. Wir setzen nach wie vor auf die Vielfalt des Engagements in Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Selbsthilfegruppen, Stiftungen, Freiwilligendiensten, Netzwerken und anderen Organisationen in Ehrenämtern. Ehrenamtliches Engagement ist die Grundlage einer solidarischen Bürgergesellschaft. Es darf aber nicht Lückenbüßer für fehlende staatliche Ressourcen sein und werden. Die SPD-geführte Bundesregierung konnte noch im Jahr 2005 den Versicherungsschutz für Engagierte erheblich ausbauen. 2008 hat Finanzminister Peer Steinbrück mit seinem „Hilfen für Helfer“-Programm in bester sozialdemokratischer Tradition für eine umfassende finanzielle För-derung von Ehrenamtlichen gesorgt. Auch SPD-Justizministerin Brigitte Zypries sorgte in dieser Legislaturperiode mit der Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände für eine spürbare und wichtige Verbesserung im Vereinsrecht. Wir wollen unsere erfolgreiche Arbeit für den Ausbau einer solidarischen Bürgergesellschaft durch den Ausbau von Infrastruktur, Rahmenbedingungen und die finanzielle Unterstützung für Ehrenamtliche fortsetzen. Hierfür hat die SPD-Bundestagsfraktion unter der Überschrift „Unsere Politik für das Engage-ment“ ein umfassendes Konzept zur Verbesserung der rechtlichen und finanziellen Absicherung der Engagierten im Bereich des Vereinsrechts, Zuwendungsrechts und beim Bürokratieabbau bis hin zum Ausbau und Förderung von „Corporate Social Responsibility“ von engagierten Firmen und Unternehmen vorgelegt. Auch in der vor uns liegenden Legislaturperiode bleibt es dabei: Die SPD ist die Partei des Eh-renamtes und des bürgerschaftlichen Engagements.
1.2. Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung des Dritten Sektors sind Ihrer Meinung nach vorstellbar? Eine besondere Herausforderung besteht darin, auf den sich abzeichnenden Trend der sich verändernden Engagementformen zu reagieren. An die Stelle kontinuierlicher treten immer öfter Einsätze im Rahmen von zeitlich begrenzten Projekten. Die Zielgruppe wird breiter, jünger und dynamischer. Daher halten wir es für sinnvoll, organisierte Freiwilligendienste von jung bis alt weiter auszubauen bzw. zu stärken. Als ermutigendes Beispiel kann das weltwärts-Programm genannt werden, in dessen Rahmen sich viele junge Menschen einbringen. Dieses ergänzt be-stehende Programme wie den zivilen Friedensdienst oder den Senioren-Experten-Service und wird bereits hervorragend angenommen. Eine Stärkung sollte sich aber nicht bloß auf die finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen beschränken. Ganz wichtig sind auch die Anerkennung und Qualifizierung bürgerlichen Engagements sowie Aufwertung und Bekanntma-chung dieses noch relativ jungen Politikfeldes. Die Zielsetzung für die kommenden Jahre lautet, Mut zu machen, zu motivieren und den Erwartungen neuer Zielgruppen gerecht zu werden.
2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die rechtliche Stellung von Ehrenamtlichen zu verbessern? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass für ehrenamtlich Tätige eine gesetzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung etabliert wird, deren Kosten durch den Bund getragen werden? Um es mit den Worten unseres ersten Bundespräsidenten zu sagen: „Demokratie lebt vom Eh-renamt“. Ohne ehrenamtliches Engagement wäre unser Staat kaum vorstellbar. Über 23 Millionen Bundesbürger engagieren sich heutzutage für sportliche, kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Zwecke. Wir wollen, dass diejenigen, die sich ehrenamtlich für die Allgemeinheit einsetzen, nicht im Regen stehen, wenn es bei ihrer Tätigkeit zu Komplikationen oder Unfällen kommt. Besonders wichtig war es uns, dass Engagierte mit einer Unfallversicherung unbürokratisch abgesichert sind. Deshalb haben wir einen entsprechenden Versicherungsschutz mit dem „Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen“ geschaffen. Versicherungsträger ist neben anderen auch die Unfallkasse des Bundes (§ 114). Wir wissen, wer Handelt kann auch Fehler machen. Aber wir wollen nicht, dass derjenige, der im Rahmen seines Ehrenamtes fahrlässig einen Sach- oder Personenschaden verursacht, im Zweifel mit seinem gesamten persönlichen Vermögen haftet. Deshalb gibt es in allen SPD-regierten Bundesländern einen Versicherungsvertrag der Länder für das Ehrenamt, der eine Haftpflichtversicherung für die Handelnden beinhaltet. Darüber hinaus haben wir in dieser Legislaturperiode für eine Haftungsbegrenzung von ehrenamtlichen Vereins- und Stiftungsvorständen gesorgt. Wer hier unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit nur ein geringfügiges Honorar von maximal 500 Euro im Jahr erhält, haftet nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir werden auch weiter darauf achten, dass diejenigen, die sich für die Allgemeinheit engagie-ren nicht durch ihr Engagement übervorteilt werden. Folgerichtig hat die zum 01.01.2007 in Kraft getretene Neuregelung des Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements auch bereits erste Verbesserungen gebracht, z. B. die Erhöhung der steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1.848 auf 2.100 Euro. Weitere Meilensteine für eine verbesserte Stellung Ehrenamtlicher sollten in Zusammenarbeit mit den Akteuren des dritten Sektors entwickelt werden. Wie es zurzeit im Rahmen der „Initiative ZivilEngagement: Engagement wirksamer gestalten“ geschieht, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, bürgerschaftliches Engagement durch einen strategischen Ansatz effizienter zu fördern. Diese Initiative der gegenwärtigen Bundesregierung steckt in ihren Anfän-gen, sieht jedoch auch die Prüfung eventueller einheitlicher Regelungen bezüglich des rechtlichen Status Ehrenamtlicher vor. Allerdings ist dabei aber darauf zu achten, dass die Vielfalt der Ansätze unbeingt gewahrt bleibt!
3. Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um das Lebenslange Lernen in Weltläden und Fair-Handelsgruppen kontinuierlich und nachhaltig zu unterstützen? Der Bereich des Fairen Handels wird durch das SPD-geführte Bundesministerium für Entwicklung und Zusammenarbeit im Rahmen der Informations- und Bildungsarbeit bereits maßgeblich unterstützt. Es ist richtig, weiter bei den Bürgerinnen und Bürgern einen Verhaltens- und Perspektivenwechsel zu befördern und speziell auch auf ein an nachhaltigem Wirtschaften orientiertes Konsumverhalten hinzuwirken. Mit der Förderung ist indirekt auch eine Qualifizierung des Personals im Bereich des Fairen Handels verbunden.